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Wenn der Mieter in der Selbstauskunft z.B. falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat und es später Probleme bei der pünktlichen Zahlung der Miete gibt, kann der Vermieter laut „Weser-Kurier“ wegen der falschen Angaben fristlos kündigen.

Wird der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt über die falschen Angaben informiert und dieser akzeptiert die neuen Angaben, dann kann er eine spätere Kündigung nicht mehr auf die ursprünglichen Falschangaben stützen.

In der Selbstauskunft dürfen nur Informationen abfragt werden, die für die Vermietung relevant sind. Unzulässig sind etwa Fragen nach den Hobbys des Mieters. In solchen Fällen darf der Mieter laut „Weser-Kurier“ die Antwort verschweigen oder sogar falsche Angaben machen.

http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Keine-falschen-Angaben-bei-der-Selbstauskunft-machen-_arid,1460396.html